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Wohngebiet Aukenroth

Der Entwurf für Aukenroth wurde um Gestaltungsvorgaben ergänzt. Die öffentliche Auslegung war für den 22. September zur Ratsentscheidung vorgesehen; ein abschließender Beschluss ist noch nicht öffentlich belegt.

Redaktionell aktualisiert
27. September 2026
Zuletzt geprüft
25. September 2026
Räumlicher Bezug
Rötgesbüttel
Quellen
7

01 · Sachstand

Worum geht es?

Die Gemeinde plant ein aufgelockertes Wohngebiet für Einzel- und Doppelhäuser. Als Projektentwickler ist die CGW mbH & Co. KG vorgesehen. Der ländliche Charakter soll unter anderem durch eine eingeschossige Bauweise, eine geringe Grundflächenzahl und eine Eingrünung am nördlichen Ortsrand berücksichtigt werden.

Die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist inzwischen abgeschlossen. Laut neuer Vorlage wurden keine wesentlichen Stellungnahmen vorgetragen, die der Umsetzung entgegenstehen. Planzeichnung und Begründung wurden anhand der Rückmeldungen angepasst.

Vor einer öffentlichen Auslegung müssen die Unterlagen noch um Aussagen zur Versickerung und Erschließung, das Artenschutzgutachten, den Umweltbericht und den Kompensationsbedarf ergänzt werden. Der Rat soll anschließend über die Abwägung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB entscheiden.

Laut öffentlicher Folgevorlage beschloss der Verwaltungsausschuss am 1. September 2026 weitere Vorgaben für den Entwurf. Sie betreffen unter anderem Gebäudehöhen, Einfriedungen, den Ausschluss von Schottergärten und das Pflanzen von Bäumen. Diese Punkte finden sich auch im beigefügten Planentwurf mit Stand vom 2. September 2026. Sie werden hier als Entwurfsinhalt beschrieben; ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist damit nicht belegt.

Parallel zum Bebauungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsplans durch die Samtgemeinde Papenteich erforderlich. Nach der für den 27. August vorgesehenen Vorberatung stand der ergänzte Entwurf am 22. September 2026 unter TOP 6 auf der Tagesordnung des Rates. Die am 25. September geprüfte öffentliche Beschlussseite liefert kein Ergebnis. Ein abschließender Auslegungsbeschluss oder ein tatsächlicher Auslegungszeitraum ist durch die verlinkten Quellen nicht bestätigt.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 22. September 2026
    Geplant

    Vorgesehene Ratsentscheidung über die öffentliche Auslegung

    Das Ergebnis ist durch die verlinkten öffentlichen Quellen nicht bestätigt.

  2. 01. September 2026
    Erreicht

    Verwaltungsausschuss ergänzt laut Folgevorlage den Planentwurf

  3. 25. Juni 2026
    Erreicht

    Rat behandelt Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung

  4. 01. Juni 2026
    Erreicht

    Fachausschuss empfiehlt Aufstellung und frühzeitige Beteiligung

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.