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Halteverbot Am Schulgarten und Am Eikhof

Der Rat beschloss, für Am Schulgarten und Am Eikhof im Einmündungsbereich ein einseitiges absolutes Halteverbot beim Landkreis zu beantragen.

Redaktionell aktualisiert
17. September 2026
Zuletzt geprüft
17. September 2026
Räumlicher Bezug
Rötgesbüttel
Quellen
1

01 · Sachstand

Worum geht es?

Hintergrund sind Behinderungen unter anderem für die Müllabfuhr. Der Rat beschloss am 16. Dezember 2025 einstimmig, beim Landkreis Gifhorn ein einseitiges absolutes Halteverbot für Am Schulgarten und Am Eikhof im Bereich der Einmündung des Schulgartens zu beantragen.

Der Beschlussauszug dokumentiert den Auftrag zur Antragstellung, aber keine Anordnung oder Umsetzung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 16. Dezember 2025
    Erreicht

    Rat beschließt Antrag an den Landkreis Gifhorn

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.