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Vereinbarung zur Ganztagsförderung von Grundschulkindern

Der Samtgemeinderat beauftragte den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis zur Ganztagsförderung. Unterzeichnung und Inkrafttreten sind durch die verlinkten Quellen noch nicht bestätigt.

Redaktionell aktualisiert
17. September 2026
Zuletzt geprüft
17. September 2026
Räumlicher Bezug
Samtgemeinde Papenteich
Quellen
2

01 · Sachstand

Worum geht es?

Der Landkreis Gifhorn ist rechtlich für den Ganztagsanspruch von Grundschulkindern zuständig. Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen Aufgaben standortnah durch die teilnehmenden Kommunen als Schulträger umgesetzt werden.

Die vorgesehene Vereinbarung regelt Zuständigkeiten und Budgets für Schul- und Ferienzeiten. Der Samtgemeinderat beauftragte die Verwaltung am 14. April 2026 einstimmig mit dem Abschluss; das Inkrafttreten war zum 1. August 2026 vorgesehen. Dass die Vereinbarung unterzeichnet wurde und tatsächlich in Kraft trat, geht aus diesen Quellen nicht hervor. Der vorgesehene Termin wird deshalb nicht als erreicht ausgewiesen.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 14. April 2026
    Erreicht

    Samtgemeinderat beauftragt die Verwaltung

  2. 24. Februar 2026
    Erreicht

    Schulausschuss empfiehlt den Abschluss

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.