01 · Sachstand
Worum geht es?
Der Landkreis Gifhorn ist rechtlich für den Ganztagsanspruch von Grundschulkindern zuständig. Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen Aufgaben standortnah durch die teilnehmenden Kommunen als Schulträger umgesetzt werden.
Die vorgesehene Vereinbarung regelt Zuständigkeiten und Budgets für Schul- und Ferienzeiten. Der Samtgemeinderat beauftragte die Verwaltung am 14. April 2026 einstimmig mit dem Abschluss; das Inkrafttreten war zum 1. August 2026 vorgesehen. Dass die Vereinbarung unterzeichnet wurde und tatsächlich in Kraft trat, geht aus diesen Quellen nicht hervor. Der vorgesehene Termin wird deshalb nicht als erreicht ausgewiesen.
02 · Verlauf
Was ist bisher passiert?
- 14. April 2026Erreicht
Samtgemeinderat beauftragt die Verwaltung
- 24. Februar 2026Erreicht
Schulausschuss empfiehlt den Abschluss
03 · Belege
Öffentliche Quellen
Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.