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Benutzung der samtgemeindeeigenen Sportstätten

Die Samtgemeinde hat ihre Benutzungssatzung für Sportstätten neu gefasst und dabei unter anderem den Neubau der Turnhalle in Vordorf berücksichtigt.

Redaktionell aktualisiert
17. September 2026
Zuletzt geprüft
17. September 2026
Räumlicher Bezug
Samtgemeinde Papenteich
Quellen
3

01 · Sachstand

Worum geht es?

Die bisherige Satzung war mehrfach geändert worden. Wegen des Neubaus der Turnhalle in Vordorf und zur besseren Übersicht für die Vereine legte die Verwaltung eine vollständige Neufassung vor.

Nach der Vorberatung im Bauausschuss stimmte der Samtgemeinderat der neuen Benutzungssatzung am 8. Oktober 2025 ohne Gegenstimme zu.

Die Neufassung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn Nr. 10 vom 30. Oktober 2025 auf den Seiten 420 bis 423 veröffentlicht. Nach § 7 trat sie am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 31. Oktober 2025, in Kraft.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 08. Oktober 2025
    Erreicht

    Samtgemeinderat beschließt die Neufassung

  2. 20. August 2025
    Erreicht

    Bauausschuss empfiehlt die Neufassung

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.