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Ergänzungsvereinbarung zum Winterdienst

Eine Ergänzung der Winterdienstvereinbarung wurde dem Samtgemeinderat vorgelegt. Ein bestätigter Beschluss ist in den verlinkten Unterlagen nicht enthalten.

Redaktionell aktualisiert
17. September 2026
Zuletzt geprüft
17. September 2026
Räumlicher Bezug
Samtgemeinde Papenteich
Quellen
2

01 · Sachstand

Worum geht es?

Seit 2005 führt die Samtgemeinde auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Winterdienst in geschlossenen Ortslagen einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen durch.

Die Vorlage begründet die Ergänzung mit der ab 1. Januar 2027 vorgesehenen Anwendung der Umsatzsteuerregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Vorschlag stand für den 23. Juni 2026 auf der Tagesordnung. Die Kennzeichnung dieses Verfahrensschritts als erledigt belegt weder ein Abstimmungsergebnis noch eine unterzeichnete Vereinbarung. Ein abschließender Beschluss wird daher hier nicht behauptet.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 01. Januar 2027
    Geplant

    Neue Umsatzsteuerregelung soll berücksichtigt werden

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.